Eine vorzeitige Beendigung eines Leasingvertrages ist in bestimmten Fällen auch während der vereinbarten Vertragslaufzeit von 36 Monaten möglich. Sprechen Sie uns hierzu gerne an. Kontakt
Bei der Gehaltsumwandlung erhalten die Angestellten einen Teil des vertraglich vereinbarten Gehalts nicht in bar, sondern als Sachbezug für den Zeitraum der Überlassung des Dienstrades.
Das heißt, es erfolgt über eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag eine Änderung, in der einvernehmlich das künftige Gehalt der Angestellten für die Dauer der Nutzungsüberlassung um einen festgelegten Betrag (i. d. R. in Höhe der Umwandlungsrate) herabgesetzt wird.
Hieraus ergibt sich dann der Steuer- und Abgaben-Vorteil für die Angestellten.
Ein Nutzer*innenwechsel ist grundsätzlich während der Vertragslaufzeit möglich. Gründe hierfür sind in der Regel der Wegfall der Entgeltfortzahlung der Angestellten wie z. B. Austritt aus dem Unternehmen.
Gerne helfen wir Ihnen hier im konkreten Fall weiter, sprechen Sie uns hierzu einfach an. Kontakt
Sollte eine käufliche Übernahme nicht gewünscht sein, lassen wir das Fahrrad bequem bei dem*der Nutzer*in oder auch beim Unternehmen abholen.
Im Falle eines Wegfalles der Entgeltfortzahlung, z. B. Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis bei längerem krankheitsbedingtem Ausfall, Elternzeit oder weiterer möglicher Gründe, finden wir gemeinsam immer die für alle Seiten beste Lösung.
Dies kann z.B. sein:
Sie wünschen hierzu weitere Details? Sprechen Sie uns hierzu einfach an. Kontakt
Nein für Sie als Arbeitgeber entstehen durch das Fahrrad-Leasing keine Nachteile. Unser Konzept ist kostenneutral und lediglich mit minimalem Aufwand verbunden. Dafür profitieren Sie als Arbeitgeber von vielen Vorteilen, da Fahrrad-Leasing zu den beliebtesten Mitarbeiterbenefits zählt. Weitere Vorteile sind die Reduzierung der Fluktuation, die Erhöhung der Mitarbeiterzufriedenheit und der eigene Beitrag zum Umweltschutz.
Die Schadenmeldung kann ganz einfach durch Fahrrad-Fachhandlungen über unser Portal eingereicht werden.
Hinweis: Um eine schnelle Bearbeitung der Schadenmeldung zu garantieren, wird diese ausschließlich durch den Fahrrad-Fachhandlungen eingereicht.
Jedes Lease a Bike Dienstrad erhält bei Vertragsabschluss ein obligatorisches Rundum-Schutz-Paket mit einem individuell und damit in der betraglichen Höhe gewählten jährlichen Verschleißbudget. Hierüber rechnen wir sowohl alle erforderlichen Reparaturen zur Wiederherstellung der Betriebssicherheit als auch verschleißbedingte Reparaturen ab. Hierbei werden folgende Verschleißteile u.a. berücksichtigt.
Die Meldung kann ganz einfach durch Fahrrad-Fachhandlungen über unser Portal eingereicht werden.
Hinweis: Um eine schnelle Bearbeitung der Schadenmeldung zu garantieren, wird diese ausschließlich durch den Fachhändler eingereicht.
Zunächst ist bei einem Diebstahl eine polizeiliche Anzeige zwingend erforderlich. Mithilfe des Aktenzeichens und den Hausratsversicherungsdaten (sofern vorhanden) kann dann die Meldung ganz einfach durch die Fahrrad-Fachhandlung über unser Portal eingereicht werden.
Hinweis zum Objekttausch bei Diebstahl innerhalb des bestehenden Vertrages mit einem Rad gleicher Art und Güte. Das neue Rad muss nur im Anschaffungswert inklusive Zubehör dem des entwendeten Rades entsprechen.
Um eine schnelle Bearbeitung der Diebstahlmeldung zu garantieren, wird diese ausschließlich durch Fahrrad-Fachhandlungen eingereicht.
Schadenschutz
Unter unseren Schadenschutz fallen alle plötzlich und unvorhersehbar eintretenden Beschädigungen oder Zerstörungen an dem Leasingobjekt, wie z.B. durch:
• Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub
• Bedienungsfehler
• Einfache Fahrlässigkeit
• Unfallschäden
• Vandalismus
• Konstruktions-, Material-, oder Ausführfehler
• Überspannung, Induktion oder Implosion
• Sturm, Frost, Eisgang, Erdbeben oder Überschwemmung
• Schäden an Motor oder Akku
Mobilitätsgarantie
Im Rahmen eines versicherten Schadenfalles übernehmen wir zur Aufrechterhaltung der Mobilität folgende Leistungen bis zu € 200 jährlich:
• Kosten für den Rücktransport zum Ausgangsort bei Verlust der Betriebssicherheit bis zu € 100
• Kosten für ein Leihrad ab dem 2. Tag. Maximal € 20 pro Tag, maximal € 100 pro Schadenereignis
Instandhaltungspaket
Angestellte wählen zwischen dem Basis-, Standard- oder Premium-Paket in Abhängigkeit des ausgewählten Fahrrades und der Nutzung. Jedes Paket enthält ein jährliches Budget. Hierüber werden Reparaturen, die das Rad (wieder) betriebssicher machen wie auch die anfallenden Verschleißreparaturen während der Nutzungszeit abgerechnet.
Auch Reifenschäden, da diese natürlich kein Schadenfall im Sinne eines versicherungstechnischen Schadens sind, werden über das individuelle jährliche Verschleißbudget abgerechnet.
Das Budget beträgt je Paket:
• Basis: € 75 brutto pro Jahr
• Standard: € 150 brutto pro Jahr
• Premium: € 200 brutto pro Jahr
Das Basis- und das Standard-Paket decken zusätzlich den erforderlichen UVV-Check pro Leasingjahr ab. Das Premium-Paket enthält eine Inspektion mit erweiterten Leistungsumfängen außerhalb der erforderlichen Sichtprüfung. Die Kosten hierfür werden ebenfalls über das gebuchte Budget abgerechnet. Der UVV-Check sowie die Inspektion sind ab dem 13. und 25. Leasingmonat durchzuführen.
Das Dienstfahrrad muss, sofern es räumlich nicht eingeschlossen ist, mit einem handelsüblichen Markenschloss abgeschlossen, aber nicht angeschlossen sein. Der Schaden- und Diebstahlschutz besteht 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr. Im Falle eines Schadens oder Diebstahls erfolgt die Meldung ausschließlich über den*die Fachhändler*in im Lease a Bike Portal. Bei einem Diebstahl ist zudem eine polizeiliche Anzeige zwingend erforderlich, da das jeweilige Aktenzeichen für die Diebstahlmeldung benötigt wird. Zusätzlich sollten Sie, sofern vorhanden, Ihre Hausratsversicherungsdaten zur Hand haben.
Die gesetzliche Gewährleistung beträgt zwei Jahre. Nach Ablauf dieser Frist sind Schäden z.B. am Antrieb oder Akku bei Pedelecs/E-Bikes durch unseren Rundum-Schutz während der Laufzeit weiterhin abgedeckt. Die Abwicklung von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen erfolgt immer direkt über die Lease a Bike Fahrrad-Fachhandlung, bei der das Dienstfahrrad bezogen wurde.
Dienstrad und Dienstwagen können auch gleichzeitig in Anspruch genommen werden. Es fällt die 1%-Methode dann jeweils für das Dienstrad und das Auto an.
Anders als beim Dienstwagen müssen Angestellte für den Arbeitsweg keine 0,03 Prozent pro Entfernungskilometer versteuern.
Elektrofahrräder, deren Motor mit mehr als 25 km pro Stunde unterstützt, sind verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeug einzuordnen und die Bewertung des geldwerten Vorteils ist wie beim Firmenwagen vorzunehmen.
Hinweis: Beim Dienstrad wird die Bemessungsgrundlage des zu versteuernden geldwerten Vorteils geviertelt und abgerundet auf volle Einhundert. Dies entspricht einer 0,25%-Besteuerung.
Wenn arbeitsvertraglich mehr als ein Dienstrad unentgeltlich oder verbilligt privat genutzt werden kann, ist der in der Überlassung der Diensträder zur privaten Nutzung liegende geldwerte Vorteil für jedes Dienstrad nach der 1%-Regelung zu berechnen.
Hinweis: Beim Dienstrad wird die Bemessungsgrundlage des zu versteuernden geldwerten Vorteils geviertelt und abgerundet auf volle Einhundert. Dies entspricht einer 0,25%-Besteuerung.
Die Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist grundsätzlich unabhängig vom Verkehrsmittel mit 0,30 €/km zu gewähren (§9 Abs. 1 Nr. 4 EstG).
Die Laufzeit der Verträge für Diensträder beträgt grundsätzlich 36 Monate.
Bei der Gehaltsumwandlung erhalten Angestellte einen Teil des vertraglichen vereinbarten Gehalts nicht in bar, sondern als Sachbezug für den Zeitraum der Überlassung des Dienstrades.
Das heißt, es erfolgt über eine sogenannte Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag eine Änderung, in der einvernehmlich künftiges Gehalt für die Dauer der Nutzungsüberlassung um einen festgelegten Betrag (i. d. R. in Höhe der Umwandlungsrate) herabgesetzt wird.
Hieraus ergibt sich für Angestellte ein merklicher Steuer- und Abgaben-Vorteil. Wie dies konkret in Ihrer persönlichen Abgabensituation aussieht, berechnen Sie einfach hier: Leasing-Rechner
Das Angebot von Dienstradleasing über Lease a Bike ist für Unternehmen kostenneutral.
Eine vorzeitige Beendigung eines Leasingvertrages ist in bestimmten Fällen auch während der vereinbarten Vertragslaufzeit von 36 Monaten möglich. Sprechen Sie uns hierzu gerne an. Kontakt
Sollte eine käufliche Übernahme nicht gewünscht sein, lassen wir das Fahrrad bequem bei dem*der Nutzer*in oder auch beim Unternehmen abholen.
Bei diesen Begrifflichkeiten entsteht sehr häufig größere Unsicherheit in der Verwendung.
Restwert: Dies ist eine rein kalkulatorische Größe im Leasing und wird häufig mit dem Kaufpreis am Ende der Vertragslaufzeit verwechselt.
Kaufpreis: Dies ist der Preis zu dem das gebrauchte Dienstrad am Vertragsende veräußert wird.
Marktüblicher Preis: Hier versteht man den Preis eines Gutes, der zu einem bestimmten Zeitpunkt auf einem bestimmten Markt für eine Einheit eines Gutes bezahlt wird.
Diesen marktüblichen Preis in Ermangelung eines aktuell durchgängigen Gebrauchtmarktes für Fahrräder/Pedelecs, anders als bei Kraftfahrzeugen, hat die Oberfinanzdirektion mit einem Wert von 40% der unverbindlichen Preisempfehlung brutto nach 36 Monaten zur Vereinfachung und in Anlehnung an die Afa-Tabelle festgelegt. Aber mit dem Hinweis, dass im Zusammenhang mit der Versteuerung des geldwerten Vorteils bei Differenz zwischen Kaufpreis und marktüblichem Preis ein geringerer Wert nachgewiesen werden kann.
Im Falle eines Wegfalles der Entgeltfortzahlung z. B. Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis bei längerem krankheitsbedingtem Ausfall, Elternzeit oder weiterer möglicher Gründe, finden wir gemeinsam immer die für alle Seiten beste Lösung.
Dies kann z.B. sein:
Sie wünschen hierzu weitere Details? Sprechen Sie uns hierzu einfach an. Kontakt
Die in der Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag ausgewiesene Leasingrate entspricht nicht den tatsächlichen Kosten für Ihr Dienstrad.
Die Leasingrate wird netto und brutto ausgewiesen. Sollte Ihr Arbeitgeber vorsteuerabzugsberechtigt sein, wird in der Regel die netto Leasingrate in mit Ihrem Bruttomonatsgehalt verrechnet. Es reduziert sich also Ihr zu versteuerndes Bruttomonatsgehalt. Dementsprechend mindern sich somit Ihre Steuern und Sozialabgaben.
Ist Ihr Arbeitergeber nicht vorsteuerabzugsberechtigt, wird die Brutto-Leasingrate von Ihrem Bruttomonatsgehalt abzogen.
Sollte eine käufliche Übernahme nicht gewünscht sein, lassen wir das Fahrrad bequem bei Ihnen oder auch beim Unternehmen abholen.
Schadenschutz
Unter unseren Schadenschutz fallen alle plötzlich und unvorhersehbar eintretenden Beschädigungen oder Zerstörungen des Leasingobjektes, wie z.B. durch:
Mobilitätsgarantie
Im Rahmen eines versicherten Schadenfalles übernehmen wir zur Aufrechterhaltung der Mobilität folgende Leistungen bis zu 200€ jährlich:
Instandhaltungspaket
Die Arbeitnehmer*innen wählen zwischen dem Basis-, Standard- oder Premiumpaket. Jedes Paket enthält ein jährliches Budget. Darüber rechnen wir die Arbeiten am Dienstfahrrad direkt mit den Fahrrad-Fachhandlungen ab – sowohl Reparaturen, die das Rad (wieder) betriebssicher machen als auch während der Nutzungszeit anfallende Verschleißreparaturen. Reifenschäden sind kein versicherter Schadenfall. Diese werden über das individuelle jährliche Instandhaltungs-/Verschleißbudget abgerechnet.
Das Budget beträgt je Paket:
Das Basis- und das Standardpaket decken zusätzlich den erforderlichen UVV-Check pro Leasingjahr ab. Das Premiumpaket enthält eine Inspektion mit erweiterten Leistungsumfängen außerhalb der erforderlichen Sichtprüfung. Die Kosten hierfür werden ebenfalls über das gebuchte Budget abgerechnet. Der UVV-Check sowie die Inspektion sind ab dem 13. und 25. Leasingmonat durchzuführen.
Im Falle eines Wegfalles der Entgeltfortzahlung durch das Unternehmen z.B. Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis bei längerem krankheitsbedingtem Ausfall, Elternzeit oder weiterer möglicher Gründe, finden wir gemeinsam immer die für alle Seiten beste Lösung.
Diese können z.B. sein:
Bei der Gehaltsumwandlung erhalten Sie einen Teil des vertraglichen vereinbarten Gehalts nicht in bar, sondern als Sachbezug für den Zeitraum der Überlassung des Dienstfahrrades.
Das heißt es erfolgt über eine sogenannte Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag eine Änderung, in der einvernehmlich Ihr künftiges Gehalt für die Dauer der Nutzungsüberlassung um einen festgelegten Betrag (i. d. R. in Höhe der Umwandlungsrate) herabgesetzt wird.
Hieraus ergibt sich dann für Sie ein merklicher Steuer- und Abgabenvorteil. Wie dies konkret in Ihrer persönlichen Abgabensituation aussieht, berechnen Sie einfach hier: Rechner
Der Vorteil vom Fahrrad-Leasing liegt darin, dass die Leasingrate inkl. des Rundum-Schutz-Pakets mit dem Bruttoeinkommen verrechnet wird (Entgeltumwandlung). On Top kann auch Fahrradzubehör zum Dienstrad geleast werden. Diese Kosten werden ebenfalls mit dem Bruttoeinkommen verrechnet und dürfen maximal 15% vom Verkaufspreis betragen.
Mögliches Zubehör:
Fahrradbekleidung kann nicht mit geleast werden.
Über Lease a Bike können Räder mit einem Wert von €499 bis €15.000 brutto inkl. Zubehör geleast werden. Unternehmen können in ihren Richtlinien jedoch eigene Beträge festlegen.
Die Schadenmeldung kann ganz einfach durch Fahrrad-Fachhandlungen über unser Portal eingereicht werden.
Hinweis: Um eine schnelle Bearbeitung der Schadenmeldung zu garantieren, wird diese ausschließlich durch den Fahrrad-Fachhandlungen eingereicht.
Jedes Lease a Bike Dienstrad erhält bei Vertragsabschluss ein obligatorisches Rundum-Schutz-Paket mit einem individuell und damit in der betraglichen Höhe gewählten jährlichen Verschleißbudget. Hierüber rechnen wir sowohl alle erforderlichen Reparaturen zur Wiederherstellung der Betriebssicherheit als auch verschleißbedingte Reparaturen ab. Hierbei werden folgende Verschleißteile u.a. berücksichtigt.
Die Meldung kann ganz einfach durch Fahrrad-Fachhandlungen über unser Portal eingereicht werden.
Hinweis: Um eine schnelle Bearbeitung der Schadenmeldung zu garantieren, wird diese ausschließlich durch den Fachhändler eingereicht.
Zunächst ist bei einem Diebstahl eine polizeiliche Anzeige zwingend erforderlich. Mithilfe des Aktenzeichens und den Hausratsversicherungsdaten (sofern vorhanden) kann dann die Meldung ganz einfach durch die Fahrrad-Fachhandlung über unser Portal eingereicht werden.
Hinweis zum Objekttausch bei Diebstahl innerhalb des bestehenden Vertrages mit einem Rad gleicher Art und Güte. Das neue Rad muss nur im Anschaffungswert inklusive Zubehör dem des entwendeten Rades entsprechen.
Um eine schnelle Bearbeitung der Diebstahlmeldung zu garantieren, wird diese ausschließlich durch Fahrrad-Fachhandlungen eingereicht.
Schadenschutz
Unter unseren Schadenschutz fallen alle plötzlich und unvorhersehbar eintretenden Beschädigungen oder Zerstörungen an dem Leasingobjekt, wie z.B. durch:
• Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub
• Bedienungsfehler
• Einfache Fahrlässigkeit
• Unfallschäden
• Vandalismus
• Konstruktions-, Material-, oder Ausführfehler
• Überspannung, Induktion oder Implosion
• Sturm, Frost, Eisgang, Erdbeben oder Überschwemmung
• Schäden an Motor oder Akku
Mobilitätsgarantie
Im Rahmen eines versicherten Schadenfalles übernehmen wir zur Aufrechterhaltung der Mobilität folgende Leistungen bis zu € 200 jährlich:
• Kosten für den Rücktransport zum Ausgangsort bei Verlust der Betriebssicherheit bis zu € 100
• Kosten für ein Leihrad ab dem 2. Tag. Maximal € 20 pro Tag, maximal € 100 pro Schadenereignis
Instandhaltungspaket
Angestellte wählen zwischen dem Basis-, Standard- oder Premium-Paket in Abhängigkeit des ausgewählten Fahrrades und der Nutzung. Jedes Paket enthält ein jährliches Budget. Hierüber werden Reparaturen, die das Rad (wieder) betriebssicher machen wie auch die anfallenden Verschleißreparaturen während der Nutzungszeit abgerechnet.
Auch Reifenschäden, da diese natürlich kein Schadenfall im Sinne eines versicherungstechnischen Schadens sind, werden über das individuelle jährliche Verschleißbudget abgerechnet.
Das Budget beträgt je Paket:
• Basis: € 75 brutto pro Jahr
• Standard: € 150 brutto pro Jahr
• Premium: € 200 brutto pro Jahr
Das Basis- und das Standard-Paket decken zusätzlich den erforderlichen UVV-Check pro Leasingjahr ab. Das Premium-Paket enthält eine Inspektion mit erweiterten Leistungsumfängen außerhalb der erforderlichen Sichtprüfung. Die Kosten hierfür werden ebenfalls über das gebuchte Budget abgerechnet. Der UVV-Check sowie die Inspektion sind ab dem 13. und 25. Leasingmonat durchzuführen.
Das Dienstfahrrad muss, sofern es räumlich nicht eingeschlossen ist, mit einem handelsüblichen Markenschloss abgeschlossen, aber nicht angeschlossen sein. Der Schaden- und Diebstahlschutz besteht 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr. Im Falle eines Schadens oder Diebstahls erfolgt die Meldung ausschließlich über den*die Fachhändler*in im Lease a Bike Portal. Bei einem Diebstahl ist zudem eine polizeiliche Anzeige zwingend erforderlich, da das jeweilige Aktenzeichen für die Diebstahlmeldung benötigt wird. Zusätzlich sollten Sie, sofern vorhanden, Ihre Hausratsversicherungsdaten zur Hand haben.
Die gesetzliche Gewährleistung beträgt zwei Jahre. Nach Ablauf dieser Frist sind Schäden z.B. am Antrieb oder Akku bei Pedelecs/E-Bikes durch unseren Rundum-Schutz während der Laufzeit weiterhin abgedeckt. Die Abwicklung von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen erfolgt immer direkt über die Lease a Bike Fahrrad-Fachhandlung, bei der das Dienstfahrrad bezogen wurde.
Dienstrad und Dienstwagen können auch gleichzeitig in Anspruch genommen werden. Es fällt die 1%-Methode dann jeweils für das Dienstrad und das Auto an.
Anders als beim Dienstwagen müssen Angestellte für den Arbeitsweg keine 0,03 Prozent pro Entfernungskilometer versteuern.
Elektrofahrräder, deren Motor mit mehr als 25 km pro Stunde unterstützt, sind verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeug einzuordnen und die Bewertung des geldwerten Vorteils ist wie beim Firmenwagen vorzunehmen.
Hinweis: Beim Dienstrad wird die Bemessungsgrundlage des zu versteuernden geldwerten Vorteils geviertelt und abgerundet auf volle Einhundert. Dies entspricht einer 0,25%-Besteuerung.
Wenn arbeitsvertraglich mehr als ein Dienstrad unentgeltlich oder verbilligt privat genutzt werden kann, ist der in der Überlassung der Diensträder zur privaten Nutzung liegende geldwerte Vorteil für jedes Dienstrad nach der 1%-Regelung zu berechnen.
Hinweis: Beim Dienstrad wird die Bemessungsgrundlage des zu versteuernden geldwerten Vorteils geviertelt und abgerundet auf volle Einhundert. Dies entspricht einer 0,25%-Besteuerung.
Die Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist grundsätzlich unabhängig vom Verkehrsmittel mit 0,30 €/km zu gewähren (§9 Abs. 1 Nr. 4 EstG).
Die Laufzeit der Verträge für Diensträder beträgt grundsätzlich 36 Monate.
Bei der Gehaltsumwandlung erhalten Angestellte einen Teil des vertraglichen vereinbarten Gehalts nicht in bar, sondern als Sachbezug für den Zeitraum der Überlassung des Dienstrades.
Das heißt, es erfolgt über eine sogenannte Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag eine Änderung, in der einvernehmlich künftiges Gehalt für die Dauer der Nutzungsüberlassung um einen festgelegten Betrag (i. d. R. in Höhe der Umwandlungsrate) herabgesetzt wird.
Hieraus ergibt sich für Angestellte ein merklicher Steuer- und Abgaben-Vorteil. Wie dies konkret in Ihrer persönlichen Abgabensituation aussieht, berechnen Sie einfach hier: Leasing-Rechner
Dienstfahrräder mit elektrischer Motorunterstützung lassen sich in zwei Kategorien einteilen: 1. Pedelec oder E-Bike und 2. S-Pedelecs. Der Begriff "E-Bike" wird dabei häufig auch als Synonym zu Pedelecs genutzt.
Beim Pedelec (Pedal Electric Cycle) wird der Fahrer beim Pedalieren von einem Elektroantrieb (max. 250 Watt) bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützt. Es gilt rechtlich als Fahrrad, darf auf Fahrradwegen fahren und braucht keine Zulassung oder Führerschein. Es besteht keine Helmpflicht.
Das S-Pedelec (schnelles Pedelec) als Dienstrad ist funktional mit dem Pedelec vergleichbar, allerdings wird der Fahrer vom E-Motor (max. 500 Watt) bis zu 45 km/h unterstützt. Da ein S-Pedelec als Kleinkraftrad klassifiziert wird, gelten rechtliche Vorgaben:
Mit einem S-Pedelec müssen Sie auf der Straße fahren, außer wenn der Radweg durch Beschilderung für motorisierte Zweiräder freigegeben ist, dieser außerhalb einer geschlossenen Ortschaft liegt oder wenn der Motor ausgeschaltet ist.
Wird ein S-Pedelec z.B. über das Lease a Bike Konzept als Dienstrad geleast, muss der Anfahrtsweg (§ 8 Absatz 2 EStG) je Kilometer mit 0,03 % des Listenpreises versteuert werden.
Im Dienstrad-Konzept Lease a Bike besteht die freie Typen- und auch Markenwahl. Wir wollen, dass jeder sein Wunschrad fahren kann. Letztendlich bestimmt dies das Unternehmen im Rahmen einer festzulegenden Dienstradrichtlinie.
Eine vorzeitige Beendigung eines Leasingvertrages ist in bestimmten Fällen auch während der vereinbarten Vertragslaufzeit von 36 Monaten möglich. Sprechen Sie uns hierzu gerne an. Kontakt
Sollte eine käufliche Übernahme nicht gewünscht sein, lassen wir das Fahrrad bequem bei dem*der Nutzer*in oder auch beim Unternehmen abholen.
Bei diesen Begrifflichkeiten entsteht sehr häufig größere Unsicherheit in der Verwendung.
Restwert: Dies ist eine rein kalkulatorische Größe im Leasing und wird häufig mit dem Kaufpreis am Ende der Vertragslaufzeit verwechselt.
Kaufpreis: Dies ist der Preis zu dem das gebrauchte Dienstrad am Vertragsende veräußert wird.
Marktüblicher Preis: Hier versteht man den Preis eines Gutes, der zu einem bestimmten Zeitpunkt auf einem bestimmten Markt für eine Einheit eines Gutes bezahlt wird.
Diesen marktüblichen Preis in Ermangelung eines aktuell durchgängigen Gebrauchtmarktes für Fahrräder/Pedelecs, anders als bei Kraftfahrzeugen, hat die Oberfinanzdirektion mit einem Wert von 40% der unverbindlichen Preisempfehlung brutto nach 36 Monaten zur Vereinfachung und in Anlehnung an die Afa-Tabelle festgelegt. Aber mit dem Hinweis, dass im Zusammenhang mit der Versteuerung des geldwerten Vorteils bei Differenz zwischen Kaufpreis und marktüblichem Preis ein geringerer Wert nachgewiesen werden kann.
Im Falle eines Wegfalles der Entgeltfortzahlung z. B. Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis bei längerem krankheitsbedingtem Ausfall, Elternzeit oder weiterer möglicher Gründe, finden wir gemeinsam immer die für alle Seiten beste Lösung.
Dies kann z.B. sein:
Sie wünschen hierzu weitere Details? Sprechen Sie uns hierzu einfach an. Kontakt
Die Schadenmeldung kann ganz einfach durch Fahrrad-Fachhandlungen über unser Portal eingereicht werden.
Hinweis: Um eine schnelle Bearbeitung der Schadenmeldung zu garantieren, wird diese ausschließlich durch den Fahrrad-Fachhandlungen eingereicht.
Jedes Lease a Bike Dienstrad erhält bei Vertragsabschluss ein obligatorisches Rundum-Schutz-Paket mit einem individuell und damit in der betraglichen Höhe gewählten jährlichen Verschleißbudget. Hierüber rechnen wir sowohl alle erforderlichen Reparaturen zur Wiederherstellung der Betriebssicherheit als auch verschleißbedingte Reparaturen ab. Hierbei werden folgende Verschleißteile u.a. berücksichtigt.
Die Meldung kann ganz einfach durch Fahrrad-Fachhandlungen über unser Portal eingereicht werden.
Hinweis: Um eine schnelle Bearbeitung der Schadenmeldung zu garantieren, wird diese ausschließlich durch den Fachhändler eingereicht.
Zunächst ist bei einem Diebstahl eine polizeiliche Anzeige zwingend erforderlich. Mithilfe des Aktenzeichens und den Hausratsversicherungsdaten (sofern vorhanden) kann dann die Meldung ganz einfach durch die Fahrrad-Fachhandlung über unser Portal eingereicht werden.
Hinweis zum Objekttausch bei Diebstahl innerhalb des bestehenden Vertrages mit einem Rad gleicher Art und Güte. Das neue Rad muss nur im Anschaffungswert inklusive Zubehör dem des entwendeten Rades entsprechen.
Um eine schnelle Bearbeitung der Diebstahlmeldung zu garantieren, wird diese ausschließlich durch Fahrrad-Fachhandlungen eingereicht.
Schadenschutz
Unter unseren Schadenschutz fallen alle plötzlich und unvorhersehbar eintretenden Beschädigungen oder Zerstörungen an dem Leasingobjekt, wie z.B. durch:
• Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub
• Bedienungsfehler
• Einfache Fahrlässigkeit
• Unfallschäden
• Vandalismus
• Konstruktions-, Material-, oder Ausführfehler
• Überspannung, Induktion oder Implosion
• Sturm, Frost, Eisgang, Erdbeben oder Überschwemmung
• Schäden an Motor oder Akku
Mobilitätsgarantie
Im Rahmen eines versicherten Schadenfalles übernehmen wir zur Aufrechterhaltung der Mobilität folgende Leistungen bis zu € 200 jährlich:
• Kosten für den Rücktransport zum Ausgangsort bei Verlust der Betriebssicherheit bis zu € 100
• Kosten für ein Leihrad ab dem 2. Tag. Maximal € 20 pro Tag, maximal € 100 pro Schadenereignis
Instandhaltungspaket
Angestellte wählen zwischen dem Basis-, Standard- oder Premium-Paket in Abhängigkeit des ausgewählten Fahrrades und der Nutzung. Jedes Paket enthält ein jährliches Budget. Hierüber werden Reparaturen, die das Rad (wieder) betriebssicher machen wie auch die anfallenden Verschleißreparaturen während der Nutzungszeit abgerechnet.
Auch Reifenschäden, da diese natürlich kein Schadenfall im Sinne eines versicherungstechnischen Schadens sind, werden über das individuelle jährliche Verschleißbudget abgerechnet.
Das Budget beträgt je Paket:
• Basis: € 75 brutto pro Jahr
• Standard: € 150 brutto pro Jahr
• Premium: € 200 brutto pro Jahr
Das Basis- und das Standard-Paket decken zusätzlich den erforderlichen UVV-Check pro Leasingjahr ab. Das Premium-Paket enthält eine Inspektion mit erweiterten Leistungsumfängen außerhalb der erforderlichen Sichtprüfung. Die Kosten hierfür werden ebenfalls über das gebuchte Budget abgerechnet. Der UVV-Check sowie die Inspektion sind ab dem 13. und 25. Leasingmonat durchzuführen.
Das Dienstfahrrad muss, sofern es räumlich nicht eingeschlossen ist, mit einem handelsüblichen Markenschloss abgeschlossen, aber nicht angeschlossen sein. Der Schaden- und Diebstahlschutz besteht 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr. Im Falle eines Schadens oder Diebstahls erfolgt die Meldung ausschließlich über den*die Fachhändler*in im Lease a Bike Portal. Bei einem Diebstahl ist zudem eine polizeiliche Anzeige zwingend erforderlich, da das jeweilige Aktenzeichen für die Diebstahlmeldung benötigt wird. Zusätzlich sollten Sie, sofern vorhanden, Ihre Hausratsversicherungsdaten zur Hand haben.
Die gesetzliche Gewährleistung beträgt zwei Jahre. Nach Ablauf dieser Frist sind Schäden z.B. am Antrieb oder Akku bei Pedelecs/E-Bikes durch unseren Rundum-Schutz während der Laufzeit weiterhin abgedeckt. Die Abwicklung von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen erfolgt immer direkt über die Lease a Bike Fahrrad-Fachhandlung, bei der das Dienstfahrrad bezogen wurde.
Im Rahmen des Rundum-Schutzes ist jedes Lease a Bike Dienstfahrrad rund um die Uhr gegen Diebstahl abgesichert, wenn das Dienstfahrrad abgeschlossen war. Es wird immer zum Neuwert ersetzt und ein Objekttausch im bestehenden Vertrag vorgenommen. Im Regelfall ist eine Beendigung des bestehenden Vertrages nicht notwendig. Unberührt davon bleibt natürlich das Sonderkündigungsrecht gemäß der Leasingvertragsbedingungen seitens des Leasingnehmers oder der Leasingnehmerin mit Ausgleichsanspruch bei dem*der Leasinggeber*in zum Abrechnungswert des Vertrages zum Schadentag. Wichtig für die Schadenmeldung an uns ist bei Diebstahl die Vorlage eines polizeilichen Aktenzeichens im Rahmen der erforderlichen Diebstahlanzeige.
Unter die Begrifflichkeit eines Schaden fallen alle plötzlich und unvorhersehbar eintretenden Beschädigungen oder Zerstörungen des Dienstrades, wie z.B. durch:
Ein Reifenschaden ist kein Schaden im Sinne der Versicherung. Reifenschäden werden bei einem Lease a Bike Dienstrad immer über das im Rundum-Schutz-Paket enthaltene jährliche Verschleißbudget abgerechnet.
Jedes Lease a Bike Dienstrad erhält bei Vertragsabschluss ein obligatorisches Rundum-Schutz-Paket mit einem individuell und damit in der betraglichen Höhe gewählten jährlichem Verschleißbudget. Hierüber rechnen wir alle erforderlichen Reparaturen zur Wiederherstellung der Betriebssicherheit, als auch verschleißbedingte Reparaturen ab. Hierbei werden folgende Verschleißteile u.a. berücksichtigt.
Da im Rahmen der Antragserstellung mit Bestätigung des Rades und Zubehörs sowie Auswahl des passenden Rundum-Schutz-Paketes bereits der Leasingantrag und auch die Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag systemisch erstellt wurden, ist eine Ergänzung von Zubehör nachträglich nicht mehr möglich.
Hier besteht die Möglichkeit, den erstellten Leasingantrag/Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag über unsere Servicemitarbeiter*innen zu löschen und dann mit dem gewünschten Zubehör erneut durch Sie zu erstellen. Sprechen Sie uns hierzu einfach an. Kontakt
Wir bieten regelmäßig Fachhändler*innen-Schulungen an.
Thematisiert werden das Konzept, Prozesse aus Sicht des Fachhandels und rechtliche Grundlagen des Dienstradleasings.
Die Schulungen sind kostenfrei und finden online statt. So können möglichst viele Mitarbeiter*innen aus Ihrem Team dabei sein.
Nachdem Sie an einer unserer Schulungen teilgenommen haben, sind Sie in der Suche auf unserer Website als "zertifizierte Fachrrad-Fachhandlung" zu finden. Potenzielle Kund*innen sind somit direkt darüber informiert, dass Sie bzgl. Dienstradleasing mit Lease a Bike bestens beraten können.
Als registrierte Fahrrad-Fachhandlung werden Sie im Voraus per E-Mail auf die nächsten Schulungstermine aufmerksam gemacht.
Sie sind noch nicht registriert? Dann melden Sie sich jetzt hier an.
Die Schadenmeldung kann ganz einfach durch Fahrrad-Fachhandlungen über unser Portal eingereicht werden.
Hinweis: Um eine schnelle Bearbeitung der Schadenmeldung zu garantieren, wird diese ausschließlich durch den Fahrrad-Fachhandlungen eingereicht.
Jedes Lease a Bike Dienstrad erhält bei Vertragsabschluss ein obligatorisches Rundum-Schutz-Paket mit einem individuell und damit in der betraglichen Höhe gewählten jährlichen Verschleißbudget. Hierüber rechnen wir sowohl alle erforderlichen Reparaturen zur Wiederherstellung der Betriebssicherheit als auch verschleißbedingte Reparaturen ab. Hierbei werden folgende Verschleißteile u.a. berücksichtigt.
Die Meldung kann ganz einfach durch Fahrrad-Fachhandlungen über unser Portal eingereicht werden.
Hinweis: Um eine schnelle Bearbeitung der Schadenmeldung zu garantieren, wird diese ausschließlich durch den Fachhändler eingereicht.
Zunächst ist bei einem Diebstahl eine polizeiliche Anzeige zwingend erforderlich. Mithilfe des Aktenzeichens und den Hausratsversicherungsdaten (sofern vorhanden) kann dann die Meldung ganz einfach durch die Fahrrad-Fachhandlung über unser Portal eingereicht werden.
Hinweis zum Objekttausch bei Diebstahl innerhalb des bestehenden Vertrages mit einem Rad gleicher Art und Güte. Das neue Rad muss nur im Anschaffungswert inklusive Zubehör dem des entwendeten Rades entsprechen.
Um eine schnelle Bearbeitung der Diebstahlmeldung zu garantieren, wird diese ausschließlich durch Fahrrad-Fachhandlungen eingereicht.
Schadenschutz
Unter unseren Schadenschutz fallen alle plötzlich und unvorhersehbar eintretenden Beschädigungen oder Zerstörungen an dem Leasingobjekt, wie z.B. durch:
• Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub
• Bedienungsfehler
• Einfache Fahrlässigkeit
• Unfallschäden
• Vandalismus
• Konstruktions-, Material-, oder Ausführfehler
• Überspannung, Induktion oder Implosion
• Sturm, Frost, Eisgang, Erdbeben oder Überschwemmung
• Schäden an Motor oder Akku
Mobilitätsgarantie
Im Rahmen eines versicherten Schadenfalles übernehmen wir zur Aufrechterhaltung der Mobilität folgende Leistungen bis zu € 200 jährlich:
• Kosten für den Rücktransport zum Ausgangsort bei Verlust der Betriebssicherheit bis zu € 100
• Kosten für ein Leihrad ab dem 2. Tag. Maximal € 20 pro Tag, maximal € 100 pro Schadenereignis
Instandhaltungspaket
Angestellte wählen zwischen dem Basis-, Standard- oder Premium-Paket in Abhängigkeit des ausgewählten Fahrrades und der Nutzung. Jedes Paket enthält ein jährliches Budget. Hierüber werden Reparaturen, die das Rad (wieder) betriebssicher machen wie auch die anfallenden Verschleißreparaturen während der Nutzungszeit abgerechnet.
Auch Reifenschäden, da diese natürlich kein Schadenfall im Sinne eines versicherungstechnischen Schadens sind, werden über das individuelle jährliche Verschleißbudget abgerechnet.
Das Budget beträgt je Paket:
• Basis: € 75 brutto pro Jahr
• Standard: € 150 brutto pro Jahr
• Premium: € 200 brutto pro Jahr
Das Basis- und das Standard-Paket decken zusätzlich den erforderlichen UVV-Check pro Leasingjahr ab. Das Premium-Paket enthält eine Inspektion mit erweiterten Leistungsumfängen außerhalb der erforderlichen Sichtprüfung. Die Kosten hierfür werden ebenfalls über das gebuchte Budget abgerechnet. Der UVV-Check sowie die Inspektion sind ab dem 13. und 25. Leasingmonat durchzuführen.
Das Dienstfahrrad muss, sofern es räumlich nicht eingeschlossen ist, mit einem handelsüblichen Markenschloss abgeschlossen, aber nicht angeschlossen sein. Der Schaden- und Diebstahlschutz besteht 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr. Im Falle eines Schadens oder Diebstahls erfolgt die Meldung ausschließlich über den*die Fachhändler*in im Lease a Bike Portal. Bei einem Diebstahl ist zudem eine polizeiliche Anzeige zwingend erforderlich, da das jeweilige Aktenzeichen für die Diebstahlmeldung benötigt wird. Zusätzlich sollten Sie, sofern vorhanden, Ihre Hausratsversicherungsdaten zur Hand haben.
Die gesetzliche Gewährleistung beträgt zwei Jahre. Nach Ablauf dieser Frist sind Schäden z.B. am Antrieb oder Akku bei Pedelecs/E-Bikes durch unseren Rundum-Schutz während der Laufzeit weiterhin abgedeckt. Die Abwicklung von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen erfolgt immer direkt über die Lease a Bike Fahrrad-Fachhandlung, bei der das Dienstfahrrad bezogen wurde.
Eine vorzeitige Beendigung eines Leasingvertrages ist in bestimmten Fällen auch während der vereinbarten Vertragslaufzeit von 36 Monaten möglich. Sprechen Sie uns hierzu gerne an. Kontakt
Sollte eine käufliche Übernahme nicht gewünscht sein, lassen wir das Fahrrad bequem bei dem*der Nutzer*in oder auch beim Unternehmen abholen.
Bei diesen Begrifflichkeiten entsteht sehr häufig größere Unsicherheit in der Verwendung.
Restwert: Dies ist eine rein kalkulatorische Größe im Leasing und wird häufig mit dem Kaufpreis am Ende der Vertragslaufzeit verwechselt.
Kaufpreis: Dies ist der Preis zu dem das gebrauchte Dienstrad am Vertragsende veräußert wird.
Marktüblicher Preis: Hier versteht man den Preis eines Gutes, der zu einem bestimmten Zeitpunkt auf einem bestimmten Markt für eine Einheit eines Gutes bezahlt wird.
Diesen marktüblichen Preis in Ermangelung eines aktuell durchgängigen Gebrauchtmarktes für Fahrräder/Pedelecs, anders als bei Kraftfahrzeugen, hat die Oberfinanzdirektion mit einem Wert von 40% der unverbindlichen Preisempfehlung brutto nach 36 Monaten zur Vereinfachung und in Anlehnung an die Afa-Tabelle festgelegt. Aber mit dem Hinweis, dass im Zusammenhang mit der Versteuerung des geldwerten Vorteils bei Differenz zwischen Kaufpreis und marktüblichem Preis ein geringerer Wert nachgewiesen werden kann.
Im Falle eines Wegfalles der Entgeltfortzahlung z. B. Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis bei längerem krankheitsbedingtem Ausfall, Elternzeit oder weiterer möglicher Gründe, finden wir gemeinsam immer die für alle Seiten beste Lösung.
Dies kann z.B. sein:
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