Fahrradleasing erfreut sich zunehmender Beliebtheit bei Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden, da es nicht nur umweltfreundliche Mobilität fördert, sondern auch weitere Vorteile bietet.
Vorteile des Fahrradleasings für Arbeitnehmende
- Entgeltumwandlung: Durch die Möglichkeit der Entgeltumwandlung können Arbeitnehmende das Fahrradleasing über ihre monatlichen Gehaltsabzüge finanzieren. Dies führt zu einem reduzierten zu versteuernden Einkommen und damit zu einer Verringerung der Steuerlast.
- Steuerfreie private Nutzung: Die private Nutzung des Leasing Fahrrads ist in der Regel steuerfrei. Im Vergleich zum Kauf eines Fahrrads oder E-Bikes entfällt somit die Versteuerung eines geldwerten Vorteils, was zu Steuerersparnissen führen kann.
- Kosteneinsparungen bei der Mobilität: Durch Fahrradleasing können Arbeitnehmende Einsparungen bei den monatlichen Mobilitätskosten erzielen, da sie weniger Geld für Benzin, öffentliche Verkehrsmittel oder Parkgebühren ausgeben müssen.
- Keine Anschaffungskosten: Arbeitnehmenden müssen das Dienstrad nicht selbst kaufen, was ihre finanzielle Flexibilität erhöht und es ihnen ermöglicht, ihr Kapital für andere Investitionen oder Ausgaben zu verwenden.
Vorteile des Fahrradleasings für Arbeitgebende
- Image und Corporate Social Responsibility (CSR): Die Bereitstellung von Fahrradleasing signalisiert das Engagement des Arbeitgebenden für umweltfreundliche Mobilität und Mitarbeitergesundheit und kann das Image des Unternehmens als umweltbewusster Arbeitgeber stärken. Dies ist besonders relevant, wenn das Unternehmen CSR-Programme (Corporate Social Responsibility) hat oder anstrebt. Ein positives Image kann sich langfristig in höherer Mitarbeiter- und Kundenbindung sowie einem besseren Ruf am Markt niederschlagen.
- Gesündere Belegschaft: Durch die Förderung des Leasing Fahrrads können Arbeitgebende eine gesündere Belegschaft fördern. Gesunde und fitte Mitarbeiter sind zufriedener und motivierter, was die Betriebskosten senken kann, die durch krankheitsbedingte Ausfälle entstehen.
- Mit wenig Aufwand - weil voll digital - kann Fahrradleasing im Unternehmen implementiert und die aktuellen Statistiken jederzeit abgerufen werden.
Allgemeine Tipps und Hinweise
- Vertragliche Regelungen: Um Fahrradleasing anzubieten, sollten entsprechende Regelungen im Arbeitsvertrag festgehalten werden, die die Nutzungsmöglichkeiten des Dienstrads definieren. Lease a Bike bietet hier einen Muster-Überlassungsvertrag als Zusatz zum Arbeitsvertrag.
- Auswahl des richtigen Dienstradmodells: Bei der Auswahl des Leasing Fahrrads sollten Arbeitnehmende darauf achten, dass das gewählte Modell den individuellen Bedürfnissen entspricht, um die Vorteile voll ausschöpfen zu können. Mit dem Bikefinder von Lease a Bike jetzt das Traumrad finden oder im Bike-Leasing Rechner die Ersparnis und monatliche Leasingrate berechnen.
- Mit dem Rundum-Schutz ist das Dienstrad bei Lease a Bike gegen Diebstahl, Schäden und Verschleiß geschützt und enthält die jährliche Inspektion und eine kostenlose, europaweite Mobilitätsgarantie inklusive 24/7-Pannenhilfe.
Fazit
Fahrradleasing bietet Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden zahlreiche Vorteile. Arbeitnehmende können ihre Steuerlast durch die Entgeltumwandlung reduzieren und die steuerfreie private Nutzung genießen. Arbeitgebende können ihre Mitarbeiterbindung und ihr Unternehmensimage durch die Förderung umweltfreundlicher Mobilität stärken. Ein Leasing Fahrrad ist eine Win-win-Situation, die sowohl die Umwelt als auch den Geldbeutel schont.